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Rechtspsychologische Gutachten und Methodenkritische Stellungnahmen für Gerichte und Behörden

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Was ist Rechtspsychologie?
In der Psychologie kann man vereinfacht zwischen Grundlagen- und Anwendungsfächern unterscheiden. Zu den Grundlagenfächern zählen u.a. die Entwicklungs- und Sozialpsychologie. Zu den vielen Anwendungsfächern zählen u.a. die Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie, Klinische Psychologie, Wirtschaftspsychologie oder Rechtspsychologie, in denen die Forschungserkenntnisse aus den Grundlagenfächern praktisch umgesetzt und fachspezifisch weiter erforscht werden.
In der Rechtspsychologie kann man grundsätzlich zwei in einander übergehende Teilbereiche mit verschiedenen Tätigkeitsschwerpunkten unterscheiden:
Forensische Psychologie

oder auch im weiteren Sinne "Gerichtspsychologie" befasst sich mit den psychologischen Aspekten im Rahmen von juristischen Verfahren. Dabei können Psychologen in allen deutschen Gerichtsbarkeiten von Gerichten oder Behörden aufgefordert werden, ganz konkrete psychologische Fragen zu beantworten. Hier nur ein paar Beispiele zu den Tätigkeitsbereichen:

Ordentliche Gerichtsbarkeit: Zivilrecht (in Schadensersatzsachen bei Kindern, Betreuungsverfahren oder im Familienrecht zum Sorgerecht oder zur Kindeswohlgefährdung), Strafrecht (u.a. zur geistigen und sittlichen Reifen bei Minderjährigen, Schuldfähigkeit, Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie, Aussagepsychologie bei Opfern)

Sozialgerichte/Unfallkassen: u.a. Grad der Behinderung (GdB), Unfallfolgen, Arbeits-/Berufsunfähigkeit

Verwaltungsgerichte: u.a. Dienstunfähigkeit von Beamten, Schädigungsfolgen durch unsachgemäße Sicherung von öffentlichen Baustellen

Behörden: u.a. Waffenrecht (Persönliche Eignung)


Kriminalpsychologie

befasst sich in der praktischen Anwendung z.B. im Rahmen des Straf-/Maßregelvollzuges u.a. mit der Therapie von Straftätern oder der Erstellung von kriminalprognostischen Gutachten.

Daneben gibt es eine Vielzahl an kriminalpsychologischen Forschungsschwerpunkten, z.B. zur: Entwicklung und Evaluation von Therapieprogrammen für Straftäter, Kriminalitätsfurcht, Entstehung, Entwicklung, Aufrechterhaltung und Beendigung krimineller Karrieren, Entwicklung verschiedener Messverfahren (z.B. von Psychopathie, Pädophilie, antisozialem Verhalten bei Erwachsenen). 
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